Tourismus Heft
Reglement
REGLEMENT DES TOURISMUS WETTBEWERB FMVs
Zweck und Zeitraum
Um den Auto- und Motorradtourismus sowie die Teilnahme der FMVs-Mitglieder an verschiedenen kantonalen und nationalen Veranstaltungen zu fördern, organisiert die Tourismuskommission jedes Jahr einen Wettbewerb für ihre Mitglieder in Form eines Carnet Tourisme.
Die Saison 2025 findet vom 22. März bis zum 26. Oktober statt.
Bedingungen zum Kauf
– FMVs-Mitglieder: CHF 25.00
– Neue FMVs-Mitglieder 2025: kostenlos
– Nicht-Mitglieder (nicht klassiert) : CHF 25.00
Validierung der Stempel
Für Veranstaltungen: Den Stempel der Veranstaltung auf dem entsprechenden Platz im Carnet anbringen lassen.
Für Pässe: Lassen Sie auf der Passhöhe den Stempel einer Einrichtung anbringen oder fügen Sie ein Foto (oder ein Selfie) mit dem Passschild, dem Fahrzeug und Ihrem Gesicht bei.
Für vorgeschlagene Orte: Lassen Sie den Stempel einer Einrichtung anbringen oder fügen Sie einen Nachweis über Ihre Durchfahrt bei (Kassenzettel der genauen Einrichtung) oder fügen Sie ein Foto (oder Selfie) mit dem Fahrzeug und Ihrem Gesicht bei, wenn die Einrichtung geschlossen ist.
Sponsoren: Lassen Sie den Stempel des Sponsorenbetriebs anbringen oder fügen Sie einen Nachweis über Ihren Besuch bei (Kassenzettel des genauen Betriebs, aber kein Foto).
Für Trial- und Enduro-Rennen: Den Stempel oder eine Notiz des Veranstalters/Verantwortlichen mit dem Datum anbringen lassen.
Für die Strecke „Le Mille“: Die gesamte Strecke muss mit allen Standorten innerhalb von maximal 2 Wochen absolviert werden, um die 1’000 Zusatzpunkte zu erhalten.
Sie können das Roadbook der Strecke für Ihr GPS-Gerät auf der Website www.fmvs.ch herunterladen. Bei Problemen schreiben Sie uns an tourisme@fmvs.ch oder rufen Sie uns unter 079 206 38 38 an.
Der Nachweis der Daten erfolgt durch die Stempel oder Quittungen der Einrichtungen, ansonsten müssen sie manuell eingetragen werden. Stempelstellen, die mit den Standorten geteilt werden, werden als normale Stempelstellen gezählt.
Allgemeine Hinweise
Um einen gültigen Stempel zu erhalten, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Sie müssen unbedingt, sobald Sie das Carnet erworben haben, die erste Seite ausfüllen und Ihr Foto einkleben. Dies dient dazu, dass Sie von den Personen, die Ihre Durchgänge stempeln, erkannt werden. Der Teilnehmer muss sich immer persönlich vorstellen. An geschlossenen Orten muss das dem Carnet beigefügte Foto oder Selfie den Teilnehmer, sein Gesicht und den Ort leicht erkennbar zeigen. Der Nachweis des Durchgangs an einem Standort muss gut lesbar mit dem Datum versehen sein. Der Stempel muss innerhalb des genannten Zeitraums erfolgen.
Vergabe von Preisen
Die vergebenen Punkte werden auf dem Carnet mit der Stempel-Nr. vermerkt.
Die Kategorien sind wie folgt:
– Vintage: 1 einzige Wertung (nicht erwerbstätig, Rentner, IV, etc.)
– Pro: 2 Wertungen (Fahrer männlich, Fahrerin weiblich)
– Beifahrer/in: 1 einzige Wertung
– Low Power: 1 einzige Wertung (unter 35kw).
– Clubs: Die Summe der besten 5 Carnets jedes Clubs.
Ranglisten (nur für FMVs-Mitglieder)
Um klassiert zu werden, muss der Teilnehmer sein Carnet Tourisme per A-Post (spätestens am 28. Oktober, Poststempel gilt) an die am Ende des Carnets oder beim letzten Stempel angegebene Adresse beim Trial de Fully vom 26. Oktober 2025 zurücksenden.
Je nach erzieltem Ergebnis werden bei der „Fête des Champions“ Preise verteilt. Personen, die nicht teilnehmen können, müssen sich schriftlich oder per E-Mail bei der Tourismuskommission entschuldigen und eine andere Person delegieren, um ihre eventuelle Auszeichnung in Empfang zu nehmen.
Carnets, die nach dieser Frist eingesandt werden, werden für die Rangliste nicht berücksichtigt.
Jury
Der Wettbewerb unterliegt der Gerichtsbarkeit der Tourismuskommission.
Die Nichteinhaltung der vorliegenden Regeln führt zum Ausschluss des Klassements.
Reklamationen
Reklamationen müssen innerhalb von 10 Tagen (Poststempel) nach Bekanntgabe der Resultate schriftlich beim Vorstand der FMVs eingereicht werden. Jede Reklamation muss von einer Gebühr von CHF 100.- begleitet sein, die zurückerstattet wird, wenn sich die Reklamation als gerechtfertigt erweist.
Ihre Tourismuskommission
Tragen Sie das Datum bereits in Ihre Agenda ein!
MEISTERFEIER AM 8. NOVEMBER 2025